Neue InternetBanking Funktion "DTA-Datei übertragen"

Mit der Funktion "DTA-Datei einreichen" können die Kunden vorab erstellte DTA-Dateien im DTAUS-Format (z. B. aus der Finanzbuchhaltung, Lohn- oder Vereinsprogrammen) über den SB-Vertriebsweg "InternetBanking" schnell und einfach übertragen. Die Gesamtsummen der DTA-Datei werden dem Kunden nach der Übertragung zur Kontrolle angezeigt. Nach Freigabe mit einer TAN wird der Auftrag zur Weiterleitung an die Zahlungsverkehrsverfahren der Bankenrechenzentren weitergeleitet.

Es werden sowohl die Verarbeitung von Überweisungen als auch Lastschriften im Inlandszahlungsverkehr unterstützt.

Wie erfolgt der Ablauf im InternetBanking?

Nach Aufruf des Menüpunktes "DTA-Datei übertragen" (unterhalb des Menüpunktes "Zahlungsverkehr") wird folgende Maske angezeigt:



Die Auswahl der DTA-Datei erfolgt über den Button "Durchsuchen". Nach dem Betätigen des Button "Weiter" wird die Datei übertragen.

Danach werden die Kontrollsummen der eingelesenen Datei angezeigt (Dateiname, Kontonummer, Zahlungsart, Anzahl Posten, Kontrollsummen E-Satz).

Bevor der Kunde den Auftrag absendet, kann er auf der TAN-Eingabeseite die Daten kontrollieren und mit dem Diskettenbegleitzettel vergleichen. Sind die Kontrollsummen korrekt, kann der Kunde den Auftrag mit einer gültigen TAN freigeben und zur Verarbeitung schicken.


Anschließend erhält der Kunde eine Rückmeldung zu seinem Auftrag.


Die übermittelten Auftragsdaten werden gespeichert. Die Rückmeldung bestätigt, dass der Auftrag entgegengenommen wurde.

Der Kunde hat damit noch nicht die Sicherheit, dass die Buchung erfolgt, da weitere Prüfungen in den Zahlungsverkehrs- verfahren der Rechenzentren GENO pro bzw. SRZ stattfinden. Die Verarbeitung der Datei erfolgt in beiden Verfahren generell automatisch. Eine manuelle Freigabe ist also nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Welche Prüfungen werden im InternetBanking vorgenommen?

Neben den Standardprüfungen im InternetBanking (PIN, TAN etc.) werden folgende Prüfungen zusätzlich vorgenommen:

Bei der Einreichung einer DTA-Datei erfolgt eine formale Prüfung der Datei. Des Weiteren wird geprüft, ob die Auftraggeberkontonummer(n) in der DTA-Datei mit dem Konto übereinstimmt(en), über das sich der Kunde
im InternetBanking legitimiert hat. Ansonsten erscheint der Hinweis "Die Auftraggeberkontonummer weicht vom
angemeldeten Konto ab. Führen Sie ggf. einen Kontenwechsel durch.".

Die Einreichung von Multi-DTA-Dateien wird nicht unterstützt, wenn mehrere unterschiedliche Auftraggeberkonten in einer Datei existieren. Es erfolgt der Hinweis "Eine der Auftraggeberkontonummern weicht vom angemeldeten Konto ab. Die DTA-Datei kann nicht verarbeitet werden".

Die Dateigröße wird geprüft. Die Obergrenze liegt bei 200 kByte (Das entspricht ca. 300 bis 800 Aufträgen). Ist diese überschritten, erscheint der Hinweis "Die von Ihnen ausgewählte Datei überschreitet die zulässige Größe von 200 KiloBytes."

Das Dateiformat wird geprüft. Wenn die Datei nicht dem DTA-Format entspricht, erscheint der Hinweis "Die von Ihnen ausgewählte Datei ist ungültig und kann nicht verarbeitet werden".

Das Kennzeichen SB-Sperre wird geprüft. Handelt es sich nicht um eine E-Vollmacht (SB-Sperre = E), wird der Hinweis ausgegeben "Sie dürfen diese Aktion nicht ausführen".

Es erfolgt eine SB-Limit-Prüfung. Reicht das SB-Kontenlimit bzw. SB-Kunden-/Kontenlimit nicht aus, erfolgt eine Ablehnung der Datei. Es erscheint der Hinweis "Der Verfügungshöchstbetrag würde mit der DTA-Datei-Einreichung überschritten".

Für die DTA-Einreichung im InternetBanking gilt eine Doppeleinreicherkontrolle von 2 Kalendertagen. Solange kann -nach
TAN-Eingabe- der Kunde nicht noch einmal die gleiche Datei übertragen. Es wird die Fehlermeldung ausgegeben "Die Datei wurde bereits eingelesen".

Es erfolgen die gleichen Prüfungen der Kontrollsummen wie bei der bekannten SB-Doppeleinreicherkontrolle.

Beispiel:
Kunde überträgt am 21.03.2006 eine DTA-Datei mit den nachfolgenden Kontrollsummen:



Die Doppeleinreicherkontrolle für diese DTA-Datei gilt für den 21.03.und 22.03.2006. Eine erneute Übertragung ist erst wieder am 23.03.2006 möglich.

Das Feld "LS-Einreichung über SB" in den Kontokorrentstammdaten wird nicht herangezogen.