Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum – SEPA (Single Euro Payments Area)

Zur vollständigen Schaffung des europäischen Binnenmarktes werden ab 28.Januar 2008 sukzessive auch innerhalb Deutschlands einheitliche europäische Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.

 

SEPA

 

Europa wird zum Binnenmarkt

Als Kunden der [VR-Bank] profitieren Sie von Anfang an von SEPA. Die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes. Ein entscheidender Schritt dahin war die Euro-Bargeldeinführung 2002. In Deutschland gibt es außerdem seit 2003 die EU-Standardüberweisung. Die VR-BankCard wird bereits in vielen anderen EU-Ländern breitflächig akzeptiert.

 

Einheitliche Verfahren für Europa

Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete europäische Zahlungsverkehrsrat - EPC (European Payments Council) – hat deshalb einheitliche Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen in Europa entwickelt und verabschiedet.

 

Technische Infrastruktur soll 2008 stehen

Die Volksbanken Raiffeisenbanken werden ab 28.01.2008 mit Ihrer technischen Infrastruktur die neuen SEPA-Verfahren unterstützen und sind bereit für SEPA. Wir stellen Ihnen die neuen europäischen Zahlungsverkehrsinstrumente schrittweise zur Verfügung. Dies erfolgt jeweils abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen. Die Volksbanken Raiffeisenbanken haben durch ihre effizient aufgebaute Infrastruktur mit führenden Dienstleistern eine Vorreiterposition.

 

Die neuen SEPA-Produkte

 

€uro-Überweisung

Die „€uro-Überweisung“ als neues SEPA-Produkt für Überweisungen im gesamten Binnenmarkt (einschließlich Deutschlands) baut auf der 2003 eingeführten „EU-Standardüberweisung“ auf. Als Identifizierung der Bankverbindung des Überweisenden und Begünstigten dienen IBAN und BIC. Das „SEPA-Überweisungsverfahren“ wird von der europäischen Kreditwirtschaft ab Ende Januar 2008 gestartet. Ab diesen Zeitpunkt wird Ihnen als Kunden der Raiffeisenbank Zeller Land eG dieses neue europäische Zahlungsinstrument auch für Inlandszahlungen zusätzlich zur Verfügung stehen.

 

€uro-Lastschrift

Mit der „€uro-Lastschrift“ können künftig Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren. Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen, das den Zahlungsempfänger und die Bank des Zahlungspflichtigen zum Einzug berechtigt. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier). Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften sollen im Binnenmarkt einheitliche Regeln gelten. Der flächendeckende Einsatz ist jedoch derzeit noch offen und abhängig vom rechtlichen Umfeld, welches mit einem neuen EU-Rechtsrahmen bis November 2009 geschaffen werden soll.

 

Kartenzahlungen im Binnenmarkt

Bank-Karten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Dieses gilt insbesondere für die VR-BankCard, Ihrem Schlüssel zum Konto. Das sogenannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und das deutsche „electronic cash“-System sowie das Deutsche Geldautomaten-System erfüllen bereits diese Anforderungen. Die Akzeptanz im Binnenmarkt wird durch neuen Allianzen mit weiteren europäischen Kartenzahlungssystemen sukzessive ausgebaut. Auch die genossenschaftlichen Kreditkarten von MasterCard und VISA entsprechen den Anforderungen zu SEPA. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis der neuen Chip-Technologie somit europaweit einheitliche Standards.

 

Ihre Vorteile

 

Arbeiten im Binnenmarkt

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen und Vorteile. Und mit dem VR-FinanzPlan Mittelstand unterstützen wir Sie, diese bereits ab 2008 optimal auszuschöpfen:

 

Viele Möglichkeiten

§         Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei uns.

§         Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen.

§         Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst.

§         Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen.

§         Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland.

§         Ergreifen Sie die Chance und nutzen Sie Einsparpotenziale.

§         Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf unsere kompetente Unterstützung.

 

Mobilität im Binnenmarkt

Sie können die neuen SEPA-Produkte für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen im Binnenmarkt einsetzen. Mit dem Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) wird die Mobilität der Kunden  im Binnenmarkt vereinfacht und erhöht.

 

·         Privatkunden / Firmenkunden

Fragen Sie uns

Für weitere Information sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter werden Sie gerne genauer informieren und zu den aktuellen Entwicklungen beraten.

 

Anwendungsbereich

 

Der „SEPA-Raum“

Die neuen SEPA-Produkte sollen innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz gelten. Die Schweizer Banken werden in Zusammenhang mit SEPA sukzessive entsprechende europäische rechtliche Regelungen umsetzen. Für Überweisungen wird dies bereits im Jahr 2008 erfolgen. Daher werden Schweizer Banken ab 2008 am neuen „SEPA-Überweiungsverfahren“ teilnehmen.

 

Die 31 Länder im Überblick

Die Länder sind derzeit die 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern), die drei weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie die Schweiz.

 

Fokus liegt auf der Euro-Zone

Der Fokus von SEPA liegt zunächst auf den Ländern, die den Euro eingeführt haben. Die Euro-Zone besteht ab Januar 2008 aus Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Zypern. Weiterhin werden in Monaco, San Marino und dem Vatikan spezielle Euro-Münzen herausgegeben, wobei diese Kleinstaaten nicht zur EU gehören und somit nicht zum „SEPA-Raum“.

 

Hintergrund / Ziele

 

Gemeinsamer Binnenmarkt

Die Schaffung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA –  Single Euro Payments Area) ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes seit 1992. Im Folgenden wurde während einer Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2000 in Lissabon beschlossen, die EU mit der „Lissabon-Agenda“ bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“.

 

Rechtlicher Rahmen für €uro-Lastschriften muss noch umgesetzt werden

Der Verwendung der neuen €uro-Lastschrift (SEPA Direct Debit –SDD) stehen derzeit noch laufende rechtliche Umsetzungsmaßnahmen der EU entgegen. Das neue SEPA-Verfahren wird zwar bei uns ab 2008 technisch zur Verfügung stehen. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene noch geschaffen. Eine entsprechende EU-Richtlinie wurde nunmehr verabschiedet und soll bis 1. November 2009 national umgesetzt werden. Der vollumfängliche Einsatz des neuen „SEPA-Lastschriftverfahrens“ wird daher erst Ende 2009 nach der Umsetzung der EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich sein. Wir werden Sie entsprechend informieren, sobald wir dieses neue SEPA-Verfahren für Sie einführen werden.

 

Nationale Verfahren existieren zunächst weiter

Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb ab 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.

 

 

Begriffe

 

Hier finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Begriffen.

 

BIC

BIC steht für Bank Identifier Code und ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC, oftmals auch noch als SWIFT-Code bezeichnet, wird neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal für die jeweils Konto führende Bank zur Weiterleitung von Zahlungen benötigt. Mit dem BIC können weltweit Kreditinstitute eindeutig identifiziert werden. Der BIC ist entweder 8 oder 11 Stellen lang. An der fünften und sechsten Stelle ist ein Länderkennzeichen zu finden (z. B. DE für Deutschland).

 

EPC

Die europäischen Banken haben zur Schaffung der neuen SEPA-Zahlungsverkehrsstandards und Regelungen den europäischen Zahlungsverkehrsrat EPC (European Payments Council) geschaffen. Der EPC ist bezüglich Standards des Massenzahlungsverkehrs vergleichbar mit dem ZKA (Zentraler Kreditausschuss) in Deutschland.

 

EU

Die Europäische Union besteht derzeit aus 27 Mitgliedstaaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern.

 

Euro-Staaten

Im Januar 2008 werden 15 EU-Mitgliedstaaten den Euro als Währung eingeführt haben. Ab Januar 2008 kommen Malta und Zypern als neue Teilnehmer dazu. Die Staaten der Euro-Zone sind dann: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern.

 

EWR

Der Europäische Wirtschaftsraum besteht derzeit aus 30 Ländern. Dies sind die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie die drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
 

IBAN

IBAN steht für International Bank Account Number. Sie ist eine standardisierte internationale Bankkontonummer. Die IBAN besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einer national festgelegten Komponente. Diese ist für Deutschland die Bankleitzahl und die Kontonummer. Die IBAN besteht insgesamt aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen. Die Länge der IBAN ist je Land unterschiedlich. Die Anzahl der alphanumerischen Zeichen ist jedoch innerhalb eines Landes einheitlich. In Deutschland besteht die IBAN aus insgesamt 22 Buchstaben und Ziffern.

 

SEPA

SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit SEPA wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen entstehen. Diese wird am Ende 31 Länder umfassen. Neben den 15 Euro-Staaten sind alle 12 weiteren EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei Staaten des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich die Schweiz wollen die neuen europäischen Zahlungsinstrumente einführen. Die neuen Zahlungsverkehrsstandards werden abhängig vom rechtlichen Umfeld ab 2008 sukzessive eingeführt.