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Bereits am 1. Januar 1999 ist das neue Vermögensbildungsgesetz
in Kraft getreten. Dies hatte eine deutliche Verbesserung für junge
Arbeitnehmer zur Folge. Die Einkommensgrenzen für den Erhalt von
Arbeitnehmersparzulage wurden deutlich angehoben, für Alleinstehende auf
€ 17.900,00 und Verheiratete auf € 35.800,00
bei der Anlage in wohnwirtschaftliche Anlageformen, und auf 20.000,00 für
Alleinstehende und auf 40.000,00 Euro für Verheiratete bei der Anlage in
Vermögens-
beteiligungen.
Sind Sie dabei?
Die Einkommensgrenzen für die Anlage in wohnwirtschaftliche Anlageformen
entsprechen folgenden Jahresbruttolöhnen:
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keine Kinder |
1 Kind |
2 Kinder |
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alleinstehend |
€ 20.960,00 |
€ 26.204,00 |
€ 29.108,00 |
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verheiratet |
€ 40.912,00 |
€ 46.720,00 |
€ 52.528,00 |
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verheiratet |
€ 41.956,00 |
€ 47.764,00 |
€ 53.572,00 |
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Dann nutzen Sie alles!
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9% |
Arbeitnehmersparzulage |
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für vermögenswirksame Leistungen bis zu jährlich € 470.- pro Arbeitnehmer |
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+ |
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8,8% |
Wohnungsbauprämie |
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für Sparleistungen |
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+ |
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20,00 % |
Arbeitnehmersparzulage |
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für vermögenswirksame Leistungen bis zu
jhrl. € 400,- pro Arbeitnehmer |
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