Berufs-Starter

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Bereits am 1. Januar 1999 ist das neue Vermögensbildungsgesetz in Kraft getreten. Dies hatte eine deutliche Verbesserung für junge Arbeitnehmer zur Folge. Die Einkommensgrenzen für den Erhalt von Arbeitnehmersparzulage wurden deutlich angehoben, für Alleinstehende auf  € 17.900,00 und Verheiratete auf  € 35.800,00
bei der Anlage in wohnwirtschaftliche Anlageformen, und auf 20.000,00 für Alleinstehende und auf 40.000,00 Euro für Verheiratete bei der Anlage in Vermögens-
beteiligungen.

Sind Sie dabei?
Die Einkommensgrenzen für die Anlage in wohnwirtschaftliche Anlageformen
entsprechen folgenden Jahresbruttolöhnen:

 

keine Kinder

1 Kind

2 Kinder

 

alleinstehend
1 Arbeitnehmer

€ 20.960,00

€ 26.204,00

€ 29.108,00

 

verheiratet
1 Arbeitnehmer

€ 40.912,00

€ 46.720,00

€ 52.528,00

 

verheiratet
2 Arbeitnehmer

€ 41.956,00

€ 47.764,00

€ 53.572,00

 

 

 

 

 

 

 

Dann nutzen Sie alles!

9%

Arbeitnehmersparzulage

für vermögenswirksame Leistungen bis zu jährlich € 470.- pro Arbeitnehmer

+

8,8%

Wohnungsbauprämie

für Sparleistungen
bis zu jhrl. € 512,- bei Alleinstehenden (Einkommensgrenze 25.600,00 €uro)
bis zu jhrl. € 1024.- bei Verheirateten (Einkommensgrenze 51.200,00 €uro)

+

20,00 %

Arbeitnehmersparzulage

für vermögenswirksame Leistungen bis zu jhrl. € 400,- pro Arbeitnehmer
bei Anlagen in Fonds.

 

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